• Rechtsanwältin Bauer-Tränkle
  • Dr. Bauer & Bauer-Tränkle Rechtsanwälte - Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
  • Kanzlei Dr. Bauer & Bauer-Tränkle Rechtsanwälte - Fachanwälte
  • Rechtsanwältin Bauer-Tränkle
  • Kanzlei Dr. Bauer & Bauer-Tränkle Rechtsanwälte - Fachanwälte
  • Kanzlei Dr. Bauer & Bauer-Tränkle Rechtsanwälte - Fachanwälte

 

Schwerbehindertenrecht

Wir beraten Sie als schwerbehinderten Mandanten über Ihre umfangreichen Sonder-Rechte.

Zum einen ist bei Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen bzw. die Zustimmung bei Gleichgestellten durch die Krankenkasse. Ferner haben Sie jährlich Zusatzurlaubansprüche und müssen an einem leidensgerechten Arbeitsplatz beschäftigt werden.

Auf Arbeitnehmerseite beraten wir Sie in sozialrechtlicher Hinsicht, wie Sie bei langdauernder Erkrankung bzw. Krankengeldbezug sich verhalten können, wenn die Krankenkasse den Krankengeldbezug streicht und Ihnen den Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- rente anheimstellt. Bei einer Behinderung  < 50 Grad gelten Sie als Gleichgestellter. Auch hier beraten wir Sie über Rechte.              

Auf Arbeitsgeberseite beraten wir Sie hierüber, was Sie hinsichtlich eines schwerbehinderten Arbeitnehmers beachten müssen. Wir beraten Sie beispielsweise darüber, was zu tun ist, wenn Sie einem Arbeitnehmer ohne Kenntnis dessen Schwerbehinderung gekündigt haben, über das Verfahren beim Integrationsamt, einem der Kündigung vorausgehenden.

Diese Informationen wurden ihnen bereitgestellt von Fachanwältin Bauer-Tränkle in Augsburg