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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Demgegenüber soll nach dem Arbeitssicherheitsgesetz die vom Arbeitgeber zu bestellenden Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihm unter anderem beim Arbeitsschutz unterstützen.

Während sich der Arbeitsschutz mit der Frage beschäftigt, ob die Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts eingehalten werden, steht im Mittelpunkt der Arbeitssicherheit die Frage, in welcher Weise der durch staatliches oder autonomes Recht geforderte Arbeitsschutz innerbetrieblich umgesetzt werden kann. Mithin steht das Arbeitssicherheitsrecht nicht selbstständig neben dem Arbeitsschutzrecht, sondern ist Teilmaterie dieser Rechtsdisziplin.