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Schwerbehindertenarbeitsrecht

Dieses Rechtsgebiet, welches in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und täglichen Praxis eines Arbeitsrechtlers hoch aktuell ist, umfasst spezielle arbeitsrechtliche Regelungen für Schwerbehinderte Menschen.

Hierzu zählen:

  • Feststellung der Behinderung sowie des GdB-Anspruch und
  • Voraussetzungen der Gleichstellung behinderter Menschen,
  • Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,
  • Fragen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen, das
  • Verbot der Benachteiligung wegen der Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
  • Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung, Wiedereingliedungs-/Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers,
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung sowie
  • Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement. Ferner den Bereich der
  • Regelung der Mehrarbeit schwerbehinderter Menschen, sowie den
  • Anspruch auf Zusatzurlaub.

Besondere Bedeutung erlangt auch der

  • besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer sowie
  • die Bereiche der Zustimmung des Integrationsamtes bzw. die
  • Entscheidungen des Integrationsamtes innerhalb eines Kündigungsschutzverfahrens.

Diese Informationen wurden ihnen bereitgestellt von Fachanwältin Bauer-Tränkle in Augsburg