Schwerbehindertenarbeitsrecht
Dieses Rechtsgebiet, welches in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und täglichen Praxis eines Arbeitsrechtlers hoch aktuell ist, umfasst spezielle arbeitsrechtliche Regelungen für Schwerbehinderte Menschen.
Hierzu zählen:
- Feststellung der Behinderung sowie des GdB-Anspruch und
- Voraussetzungen der Gleichstellung behinderter Menschen,
- Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen,
- Fragen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen, das
- Verbot der Benachteiligung wegen der Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
- Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung, Wiedereingliedungs-/Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers,
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung sowie
- Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement. Ferner den Bereich der
- Regelung der Mehrarbeit schwerbehinderter Menschen, sowie den
- Anspruch auf Zusatzurlaub.
Besondere Bedeutung erlangt auch der
- besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer sowie
- die Bereiche der Zustimmung des Integrationsamtes bzw. die
- Entscheidungen des Integrationsamtes innerhalb eines Kündigungsschutzverfahrens.
Diese Informationen wurden ihnen bereitgestellt von Fachanwältin Bauer-Tränkle in Augsburg