Außertarifliche Angestelltenverträge
Außertarifliche Angestellte, welche eine über die höchste tarifliche Vergütungsgruppe hinausgehende Vergütung beziehen und nicht oder nicht in vollem Umfang unter den einschlägigen Tarifvertrag fallen, erhalten einen außertariflichen Angestelltenvertrag. Die Höhe der Vergütung richtet sich dann nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Von den AT-Angestellten sind abzugrenzen die leitenden Angestellten, für die das Betriebsverfassungsgesetz aber auch weitere arbeitsrechtliche Gesetze, wie das Arbeitszeitgesetzt, nicht gelten. Außertariflich Angestellte unterfallen jedoch in vollem Umfang dem Betriebsverfassungsgesetz und den anderen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen. Außertariflich Angestellte (AT-Angestellte) sind eine wachsende Gruppe von Beschäftigten. In der betrieblichen Hierarchie werden sie in der Regel zwischen den tariflich Beschäftigten und den leitenden Angestellten angeordnet. Häufig sind sie Führungskräfte auf der mittleren Ebene, aber auch Speziallisten und Speziallistinnen mit besonderen Qualifikationsanforderungen. In den letzten Jahren lässt sich beobachten, dass Tarifangestellte immer häufiger AT-Arbeitsverträge angeboten werden. Auf den ersten Blick erscheint das positiv, denn ein AT-Vertrag ist für viele ein Schritt nach oben auf der Karriereleiter. Doch leider kann man bei genauem Hinsehen feststellen, dass AT-Verträge nicht selten dazu missbraucht werden, Mehrarbeit pauschal mit dem Gehalt abzugelten und tarifvertragliche Regelungen zu umgehen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, prüfen wir für Sie.