Kündigung und Kündigungsschutz
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine arbeitgeberseitig bedingte Kündigung ist für einen Arbeitnehmer meist von herausragender Bedeutung. Es drohen der Verlust des bisherigen Einkommens und sozialer Abstieg. Genau aus diesem Grund werden durch das Kündigungsschutz-Gesetz KSchG strenge Anforderungen gestellt.
Was ich als Arbeitnehmer-Fachanwältin bei einer Kündigung für Sie tun kann:
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist Eile geboten. Wie bereits erwähnt, ist eine Klage nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang möglich. Da viele Arbeitgeber aber bereits bei den Formalien der Kündigung Fehler machen, sollten diese sofort nach Zugang überprüfen lassen.
Wir überprüfen die Wirksamkeit der Kündigung sowie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Anhand dessen besprechen wir mit Ihnen, wie sich Ihre Position im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsgesprächen darstellt und führen erste Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber. Diese Gespräche können auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sein oder aber auf das Aushandeln einer möglichst hohen Abfindung sowie ggf. eines Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrages. Je nachdem, was Sie persönlich als Arbeitnehmer anstreben wollen.
Abhängig vom Verlauf der außergerichtlichen Gespräche erheben wir für Sie sodann fristgemäß eine Klage vor dem Arbeitsgericht und vertreten Sie falls erforderlich im Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Die Kündigungsschutzklage ist immer auf Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung gerichtet, da eine unmittelbare Klage auf Abfindung nach deutschem Arbeitsrecht im Regelfall nicht möglich ist. Häufig sind Arbeitgeber im Verlauf eines solchen Prozesses jedoch bereit, im Rahmen eines Vergleichs eine entsprechende Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen.
Wir werden in jedem Stadium des Verfahrens versuchen, eine auf Ihre Bedürfnisse um die Prozesslage zugeschnittene Lösung zu erreichen, die alle sonstigen Streitpunkte (ausstehende Gehalts- und Provisionszahlung, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis etc.) mit einbezieht. Hierbei ist selbstverständlich, dass wir Sie auch über mögliche sozialrechtliche Folgen einer Kündigung (z.B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) beraten.
Diese Informationen wurden ihnen bereitgestellt von Fachanwältin Bauer-Tränkle in Augsburg