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Kündigungsschutz-Prozesse

Bei Vertretung der Arbeitnehmerseite bereiten wir Kündigungsschutz-Prozesse gründlich vor, um auf Arbeitnehmerseite das bestmögliche Ergebnis im Einzelfall zu erreichen, d.h. eine möglichst hohe Abfindungssumme oder die Weiterbeschäftigung am Arbeitsplatz zu erreichen. Und einen für unsere Mandanten bestmöglichen Prozessverlauf zu gewährleisten. Hierzu gehört die frühzeitige Sammlung von Informationen, die sich z.B. auf vorherige Abmahnungen, auf die Anhörung des Betriebsrates oder auf Fragen der Sozialauswahl beziehen, um auf diese Weise die rechtliche Haltbarkeit der Kündigung im Interesse unseres Auftraggebers realistisch einschätzen zu können.

Falls von Ihnen als Mandant gewünscht, versuchen wir bereits im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage eine gütliche Einigung zu erzielen, die meist in einer Abfindungs-Lösung besteht. Lässt sich die Durchführung eines Kündigungsschutz-Prozesses nicht vermeiden, betreuen wir diesen vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Auf Grund der langjährigen arbeitsrechtlichen Erfahrung sind wir jederzeit in der Lage, den voraussichtlichen weiteren Verfahrensgang, die Prozesschance und mögliche Prozessrisiken bestmöglich abzuschätzen, um unsere Mandanten vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren und ihnen ein juristisch und wirtschaftlich optimales Prozessergebnis zu gewährleisten.

Dies – je nachdem, ob wir auf Arbeitsnehmer- oder auf Arbeitgeberseite beratend tätig sind.

Diese Informationen wurden ihnen bereitgestellt von Fachanwältin Bauer-Tränkle in Augsburg