Fachanwalt für Arbeitsrecht
„Was ist ein Fachanwalt?“
Die Berechtigung zum Führen der Fachanwalts-Bezeichnung wurde Frau Rechtsanwältin Bauer-Tränkle von der zuständigen Rechtsanwaltskammer München nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen. Diese Bezeichnung wird dann von der Anwaltskammer verliehen, wenn die besonderen Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet durch besondere theoretische Kenntnisse in Form von Prüfungen sowie auf langjährige praktische Erfahrungen nachgewiesen werden können. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse wurde die Teilnahme an einem umfassenden Fachanwaltskurs erforderlich, der mit dem Abschluss von mehrstündigen Klausuren endet. Häufig findet zusätzlich ein notwendiges Fachgespräch vor dem Fachausschuss der Anwaltskammer statt. Der Nachweis der praktischen Erfahrung wird durch die Vorlage einer bestimmten Anzahl von in der Vergangenheit bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen. Hierbei muss eine bestimmte Anzahl von Gerichtsverfahren vorgelegt werden, als auch eine bestimmte Anzahl von Verfahren aus dem kollektiven Arbeitsrecht, nämlich dem Betriebsräterecht.
Zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung ist weiter erforderlich, dass der Fachanwalt jährlich eine bestimmte Anzahl an Fortbildungen der Rechtsanwaltskammer nachweist. Somit ist gewährleistet, dass der Fachanwalt stets über die aktuellste Rechtsprechung auf seinem Fachgebiet verfügt.