• Rechtsanwältin Bauer-Tränkle
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Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungs-Verträgen

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer sowie ebenfalls die Arbeitgeberseite bei einer einvernehmlichen Vertragsbeendigung, d.h. bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindungen. Hier haben wir immer die Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht im Blick. Dies ist insbesondere auf Arbeitnehmerseite wichtig, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, bzw. ein Ruhen des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.

  • In diesem Zusammenhang erarbeiten wir für Sie auch rechtssichere Lösungen bei der Urlaubsabgeltung und der Aufhebung oder Umgestaltung nach vertraglicher Wettbewerbsverboten.

  • Entsprechend Ihren Wünschen überprüfen wir selbstverständlich auch Arbeitszeugnisse oder erstellen sie nach Ihren Vorgaben.

    Auf Arbeitnehmerseite beraten wir Sie außergerichtlich und vertreten Sie auch vor Gericht hinsichtlich der Berichtigung des Arbeitszeugnisses.
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung,

  • Vorbereitung von Kündigungen:

Auf Arbeitgeberseite beraten wir Sie im Vorfeld vor Ausspruch von Kündigungen und helfen dabei, Fehler und daraus entstehende Folgeprobleme zu vermeiden. Je nach Lage des Einzelfalles prüfen  wir hier Fragen eines möglicherweise bestehenden Sonderkündigungs-Schutzes eines schwerbehinderten Arbeitnehmers und des allgemeinen Kündigungs-Schutzes, geplante Änderungskündigungen, einzuhaltende Kündigungsfristen sowie alle rechtlichen Formalitäten der Betriebsrats-Anhörung.

Diese Informationen wurden ihnen bereitgestellt von Fachanwältin Bauer-Tränkle in Augsburg