• Rechtsanwältin Bauer-Tränkle
  • Dr. Bauer & Bauer-Tränkle Rechtsanwälte - Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Individualarbeitsrecht / Kollektivarbeitsrecht

Wir beraten und vertreten vor den Arbeitsgerichten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hinsichtlich ihrer individual-arbeitsrechtlichen Ansprüche. Wir beraten auch kollektiv-arbeitsrechtlich Betriebsräte und Personalräte hinsichtlich ihrer Mitbestimmungsrechte.

  • Abschluss, Inhalt von Arbeitsverträgen. Wir erstellen, überarbeiten und prüfen für Sie Arbeitsverträge von A-Z sowie alle ergänzenden Vereinbarungen, wie z.B. Arbeitnehmer-Darlehensverträge, Dienstwagen-Regelungen, Provisions-Regelungen, Rückzahlungsvereinbarung oder Zielvereinbarung. Dabei gilt unsere besondere Aufmerksamkeit der Frage, ob bestimmte Vertragsklauseln als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung zulässig sind oder nicht. Entsprechend beraten wir auch auf Arbeitgeberseite.
  • Wir verfügen über einen Zugriff auf sämtliche Tarifverträge und ermitteln für Sie selbstverständlich sämtliche geltenden Tarifvertragsregelungen und deren Anwendung auf das jeweilige Arbeitsverhältnis.
  • Sind Sie nicht sicher, ob eine geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit als freie Mitarbeit oder aber als ein Arbeitsverhältnis anzusehen ist, unterstützen wir Sie bei der Vermeidung bzw. Bewältigung von Scheinselbständigkeits-Problemen.

Diese Informationen wurden ihnen bereitgestellt von Fachanwältin Bauer-Tränkle in Augsburg