Konkurrentenklage und Bewerbungsverfahrensanspruch
Im Vorfeld einer Ernennung kann der unterlegene Bewerber einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht stellen. Nachdem ein anderer Bewerber bereits ernannt ist, besteht im Nachhinein hingegen nur noch die Möglichkeit des Widerspruchs sowie einer Anfechtungsklage gegen die inzwischen vollzogene Ernennung eines ausgewählten Mitbewerbers.