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Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung (bAV) bezeichnet Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung die Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses von ihrem Arbeitgeber zugesagt werden. Durch das sinkende Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die bAV für die Altersversicherung von Arbeitnehmern erheblich an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig hat sich die bAV als Personalpolitisches Mitarbeitergewinnungs- und - bindungsinstrument im Vergütungssystem zahlreicher Firmen etabliert.

Arbeitsrechtliche Gestaltung:

Versorgungszusage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das arbeitsrechtliche Grundverhältnis - die Versorgungszusage – besteht bei der betrieblichen Altersversorgung immer zwischen dem Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) und dem Arbeitnehmer (versicherte Person).

Finanzierung:

Es wird unterschieden zwischen einer unmittelbaren Versorgungszusage (Versorgungsverhältnis beruht auf einer direkten Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und einer mittelbaren Durchführung (die betriebliche Altersversorgung wird mit einem externen Versorgungsträger durchgeführt).

Pensionskasse:

Die Pensionskasse ist eine eigenständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann als Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein aus Gegenseitigkeit bestehen. In ihrer Funktionsweise entspricht sie größtenteils einem Lebensversicherungsunternehmen. Die Beiträge für die Finanzierung der Versorgungsleistung werden entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung oder von beiden finanziert. Die Pensionskasse unterliegt der Versicherungsaufsicht und gibt einen Rechtanspruch auf die Leistungen. Es besteht keine Insolvenzsicherungspflicht, insofern sind keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitig zu zahlen. Der BVV Versicherungsverein der Bankgewerbe, die Pensionskasse der BVV.

Unterstützungskasse:

Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, die von einem oder mehreren Mitgliedern getragen wird.

Pensionsfonds:

Der Pensionsfond ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Rechtsform einer AG, die der Versicherungspflicht unterliegt und unterscheidet sich von den anderen Durchführungswegen in erster Linie durch liberale Anlagemöglichkeiten. Weiter bietet er als Durchführungsweg in Deutschland die lohnsteuerfreie Übertragung bestehender interner Anwartschaften (Direktzusage). Auch Anwartschaften des Pensionsfonds müssen gegen Insolvenz abgesichert werden.

Direktversicherung:

Bei einer Direktversicherung erfüllt ein Arbeitgeber sein betriebliches Versorgungsversprechen, indem er eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Bezugsberechtigt - ganz oder teilweise – sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Träger der betrieblichen Altersversorgung ist in diesem Fall ein Lebensversicherer. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung oder von beiden geleistet.

Direktzusagen:

Direktzusagen kennzeichnen sich durch eine unmittelbare Versorgungszusage des Arbeitgebers, die ohne Zuhilfenahme eines externen Partners gewährt wird.