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Konflikte

Konflikte und Streitereien am Arbeitsplatz beeinträchtigen das Wohlbefinden eines Beschäftigten erheblich. Besonders belastend wirkt, dass der Gemobbte mit dem Feierabend meist nicht alles Negative am Arbeitsplatz zurücklässt, sondern seine Probleme häufig auch mit in die Familie hineinträgt und in seiner Freizeit psychisch verarbeiten muss. Schikannehandlungen und ungelöste Konflikte am Arbeitsplatz können auf Dauer psychisch und physisch krank machen. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich und breitgefächert, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben, sich gegen Mobbingattacken zu wehren, bzw. welche Ansprüche Ihnen hierzu stehen. Nachdem es sich um einen sehr sensiblen Bereich handelt, haben wir stets die psychischen Auswirkungen und Belastungen im Blick und versuchen für Sie einen gangbaren und tragbaren Weg zu finden. Wir besprechen mit Ihnen die möglichen Reaktionen von Mobbingopfern und werden mit Ihnen das Anfertigen eines Mobbingtagebuches besprechen. Im Mittelpunkt unseres Vorgehens bei Mobbingtatbeständen ist zunächst, Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten

  • die Ihnen als Betroffenen einer Schikannehandlung zur Verfügung stehen
  • der Überprüfung individual arbeitsrechtlicher und arbeitsvertraglicher Ansprüche, die betriebsverfassungsrechtlichen, kollektiv arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen als Betroffenem zur Verfügung stehen, zu durchleuchten
  • die Abklärung der Beweislast und danach das konkrete außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehen

Wir beraten Betriebsratsmitglieder über ihre konkreten Eingriffsbefugnisse und Pflichten im Falle von ungerechten Mobbingbehandlungen von Kollegen.

Betroffenen von Mobbingaktion stehen im Wesentlichen folgende rechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Beschwerde an den Betriebsrat
  • Beschwerde an den Vorgesetzten oder Arbeitgeber
  • Ermahnung des Arbeitgebers bis hin zur Klage vor dem Arbeitsgericht
  • Abmahnung des Arbeitgebers bis hin zur Klage vor dem Arbeitsgericht
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses evtl. in Verbindung mit einer Schadenersatzklage gegen den Arbeitgeber
  • Schadenersatzklage gegen den Mobber
  • Stellung eines Strafantrages
  • Sühneversuch vor der zuständigen Vergleichsbehörde
  • Privatklage gegen den Mobber
  • die Mechanismen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG)
  • Einschaltung der Ordnungs- und Arbeitsschutzbehörde
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Einschreiten der Arbeitsschutz-behörde

Auf Arbeitgeberseite informieren wir Sie über das ABC der mobbingbedingten Kündigungsgründe.

Mobbinghandlungen können nicht nur eine Abmahnung des Mobbers, sondern vielmehr eine verhaltensbedingte oder gar fristlose Kündigung des Schikanierenden zur Folge haben. Aber auch das (vermeintlich) schikanierte Opfer selbst läuft Gefahr gekündigt zu werden, sofern es überreagiert oder gar eine Verhaltensweise eines Kollegen oder Vorgesetzten als „Mobbing“ ansieht, ohne das objektiv die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Beispielsweise gerechtfertigt kann die Kündigung eines Mobbers sein,

  • wenn dieser „eine Krankheit“ androht, z. B. ein Arbeitnehmer fühlt sich durch seinen Vorgesetzen unnötig schikaniert. Er droht dem Arbeitgeber damit, sich krankschreiben zu lassen, wenn sein Aufgabenbereich nicht umgehend erweitert wird.
  • Anzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Arbeitgeber z. B. ein Beschäftigter möchte seinen Vorgesetzen oder Arbeitgeber schikanieren. Zu diesem Zwecke zeigt er ihn dann beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetzt an. Rücksprache beim Betriebsrat hat er vorher nicht genommen. Die Anzeige ist anonym.
  • Arbeitsverweigerung
  • Aufforderung, Arbeitspflichten nicht zu verrichten, z. B. die unberechtigte Aufforderung an andere Arbeitnehmer oder Kollegen, ihre Arbeitspflichten nicht oder nicht vollständig zu verrichten,
  • ausländerfeindliche Äußerungen
  • außerdienstliches Verhalten
  • Betriebsfriedenstören
  • Beleidigung
  • Denunziation
  • Drohung
  • Druckkündigung
  • Geheimnisverrat
  • Geschäftsschädigung

Diese Informationen wurden ihnen bereitgestellt von Fachanwältin Bauer-Tränkle in Augsburg